Montag, 27. Mai 2013

Was ist ein "wichtiger Grund"?


Zur Organisation der Jobcenter
Staat und Verwaltung sind an das Gesetz gebunden und dürfen nicht willkürlich handeln.
Wie sind die Jobcenter organisiert? Können sie den ihnen aufgetragenen gesetzlichen Auftrag überhaupt erfüllen?
Sind sie entsprechend ausgestattet und organisiert?
 
Frage hier ist:
Zu den „unbestimmten“ Rechtsbegriffen:
Sanktionen können einem erlassen werden, wenn „ein wichtiger Grund“ vorliegt ..
Was ist ein „wichtiger Grund“? Und was nicht? Und wer entscheidet das? (Ämterwillkür?) Gesucht sind Fakten und Konsequenzen  
 
Weitere Fragen gibt es hier >>
 
 

10 Kommentare:

  1. Wichtige Gründe sind nach deutschem Beamtenvorschriften folgende Gründe :

    Die schärste Form der Dienstunfähigkeit stellt der Tod dar.

    Die Dienstreise endet spätestens mit dem Tod.

    -Aufgewachter-

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  2. LSG Mainz: Auslegung des Begriffes wichtiger Grund in § 34 SGB II
    LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.06.2012

    http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/lsg-mainz-auslegung-des-begriffes.html

    Aus eigener Erfahrung (als Empfängerin von Sozialleistungen) sind "wichtige Gründe" zuerst alle schlüssigen Argumente durch die ein vermeintliches "Fehlverhalten" nachvollziehbar, verständlich und vertretbar wird. Der Sachbearbeiter hat bei der Bewertung "pflichtgemäßes Ermessen" auszuüben. Tut er dies nicht oder akzeptiert die Gründe nicht, wird als nächster Schritt der Betroffenen ein Widerspruch und ggf. Klage am Sozialgericht notwendig. Dort wird nach Gesetzeslage entschieden, Begründungen die mit Paragraphen gestützt werden können sind da natürlich nützlicher.

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  3. Wichtige Gründe liegen wohlmöglich "im Auge des Betrachters", zb. ist jemand krank, empfindet er das als wichtig, das Amt jedoch könnte das schon wieder ganz anders sehen, da ihnen die erkrankung nicht stark genug erscheint.
    "Wichtige Gründe" sind in dem sinne einfach ein unbestimmter, Dehnbahrer Begriff, wie so oft in Gesetzen. Ich denke auch, das "wichtige Gründe" einfach ein Ermessungsspielraum ist, der nicht klar definiert ist. Auch hier wurde den Jobcentern zuviel Macht eingeräumt. Eventuell müsste jeder Hartz IV Emfänger sich vom Amt mal schriftlich erklären lassen(siehe Auskunftspflicht der Jobcentermitarbeiter:§ 15 SGB 1), was "Wichtige Gründe sind" ob es dafür überhaupt nähere Bezeichnungen gibt, was ich bezweifele.
    Persönlich wären für mich wichtige Gründe: Krankheit, Gesundheitliche Einschränkungen, Tod eines Familienmitglieds, wenn ein Gesetz (zb SGBII) nicht mit den Artikeln des Grundgesetzes übereinstimmt und vom Grundgesetz abweicht, Wenn ein Gesetz Verfassungswidrig erscheint und man dies erst genau überprüfen müsste, welches Menschen in ihren Grundrechten einschränkt.Es gibt sicher viel mehr, nur wird das als "wichtiger Grund" von Jobcentermitarbeitern überall GLEICHBERECHTIGT so bewertet?

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  4. Thema Mietkosten : Hier ist einiges im " argen "! Der dem Jobcenter vorgegebene Regelsatz für die Kaltmiete ist sehr viel geringer als der übliche Miet-Spiegel. Heißt: Obwohl die Höhe der Miete angemessen ist,....zahlt das Jobcenter nur einen festgelegten Betrag, der etwa 80,- Euro darunter liegt, ...das wäre von " oben " so festgesetzt. Da bleiben noch etwa 4,- Euro pro Tag für Lebensmittel......eine Schande für dieses Land !

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  5. Alles ist ein "wichtiger Grund". -so wie die Mitarbeiter des Jobcenter für IHR Handeln (Missachtung von Grundrechten) "wichtige Gründe" (FINDEN) haben, so hat jeder Mensch für SEIN Handeln EBENSO "wichtige Gründe".

    WIR SOLLTEN DAS VORSINNTFLUTLICHE ZEITALTER ENDLICH VERLASSEN UND AUFHÖREN die schwarze oder weiße Pädagogik anzuwenden, um Menschen / Kinder zu konditionieren. Solch Konditionierung hat zur Folge, dass Menschen aus Angst handeln, anstelle aus Überzeugung. -sie wissen dann nicht, warum sie etwas tun, ausser aus Angst vor Bestrafung, etc. oder aus Vorfreude für Belohnung. -dies ist aber nicht der Sinn einer Handlung.

    Sanktionen gehören abgeschafft. -und die Ausreden, welche sie rechtfertigen, ebenso. -ganz einfach.

    Mit dem Wissen von Alice Miller ihrer Website alice-miller.com haben wir das alles (schwarze und weiße Pädagogik, in Kindheit und Politik, um Menschen zu konditionieren, damit sie gehorsam jeden noch so menschenverachtenden Befehl ausüben) nicht mehr nötig, weil wir mit diesem (alice-miller.com) vorhandenen Wissen, alle unsere Fragen beantwortet- und ganz andere Lösungswege für unsere Probleme und deren Folgen aufgezeigt bekommen.

    MfG borderline44

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  6. Sanktionen sind Diebstahl und für Diebstahl gibts keinen Rechtfertigungsgrund.
    Im Grunde sind erfundene Mitwirkungen der Jobcenter tatsächlich Enteignungspraktiken, die zum Grossteil auf die Mittellosigkeit des Leistungsberechtigten abstellen. Wer kein Geld für den Bus hat, kann auch nicht zum Termin fahren. Das selbe gilt für Bewerbungen unter Sanktionsandrohung auf Kosten einer möglichen Vorfinanzierung. Auf der anderen Seite des Schreibtisches wird die Kohle mit vollen Händen aus dem Fenster geworfen und sich noch darüber belustigt, dass der Leistungsberechtigte jetzt auch keine Rentenvorsorge mehr bekommt. Armut per Gesetz - Und hört blos auf mit den Gummiparagraphen!!!
    Richter und Anwälte sind Mittäter

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  7. http://sozialberatung-kiel.de/category/sanktionen/

    Wichtiger Grund

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es dem Leistungsberechtigen objektiv unmöglich oder nach Abwägung der widerstreitenden Interessen unzumutbar ist, am angegebenen Ort zu der angegebenen Zeit zu erscheinen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles. Folgende Umstände kommen als rechtfertigende Gründe in Betracht:

    - Erledigung unaufschiebbarer persönlicher Angelegenheiten (Teilnahme an Trauerfeier, m.E. nicht nur für nahe Angehörige; unvorhergesehener Ausfall der Betreuung eines Kleinkindes usw.).

    - Vorstellungstermin bei potentiellem Arbeitgeber.

    - Terminkollision mit Arbeit (auch geringfügiger Beschäftigung, vgl. Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 32 Rn. 13).

    - Ausfall von Verkehrsmittel.

    - Plötzliche Krankheit oder krankheitsbedingtes Unvermögen.

    - Unaufschiebbarer Arzttermin (Notfall). M.E. auch der vor Zugang der Meldeaufforderung vereinbarte Arzttermin.

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  8. Nicht von mir, aber gut:
    Wichtigster Grund ist das Grundgesetz der BRD. SachbearbeiterInnen sollten also schon von sich aus erst garkeine Sanktionen aussprechen und damit die "Erlassung von Sanktionen aus wichtigen Gründen" vorwegnehmen.

    GG Art. 20 Widerstandsrecht

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Fordert SB's zum Widerstand auf, wenn schon nicht die eigenen (zum Selbstschutz) dann die im Büro nebenan oder auf der nächsten Etage.
    Das Grundgesetz kann man als Buch kostenlos (auch mehrere Exemplare) hier bestellen (und dann den SB's schenken!):
    http://www.bpb.de/shop/buecher/grundgesetz/34367/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland

    Zitat "Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. In den Artikeln, die IM RANG ÜBER ALLEN ANDEREN DEUTSCHEN RECHTSNORMEN STEHEN, sind die grundlegenden staatlichen System-­ und Wertentscheidungen festgelegt." (Hervorhebung von mir)

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  9. Schmeiße hier nur mal schnell einen Link in die Runde. Da dürften sich einige interessante Texte finden:

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_164884/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Weisungen/Internes/Internes-Nav.html

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