jj) Zwischenergebnis:
Indem sie zu einer absoluten Unterschreitung unter das von
Verfassung wegen gebotene und durch einfachgesetzlichen Leistungsanspruch
konkretisierte menschenwürdige Existenzminimum führen, verletzen die § 31a
i. V. m. § 31, 31 b, § 32 SGB II [ggf.
§ 32 streichen!] das Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums.
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