Mittwoch, 13. November 2013

Hartz IV und der Steuerzahler - Diskussion


Diskussion:

Hartz IV ohne Sanktionen und ohne Arbeitszwang - das sei dem Steuerzahler nicht zu vermitteln -
ist eine oft gehörte Argumentation der Politik ...
Wer sie genauer beschaut, sieht dass sie kompletter Unsinn ist.

Meine Auseinandersetzung mit diesem Thema
stelle ich hier zur Diskussion:
Hartz IV und der Steuerzahler
 
 

Hartz IV und die wahren Interessen der Steuerzahler …

 
 
Während es unpassend ist und von mangelnder Sachkenntnis zeugt, die „Interessen des Steuerzahlers“ gegen die Hartz-IV-Empfänger auszuspielen, weil beide gleichermaßen „die Steuerzahler“ sind und alle Bürger Steuergeld erhalten – die höher verdienenden sogar sehr viel mehr als Hartz IV – ist es durchaus sinnvoll, das Hartz-IV-System als solches einmal vom Interesse des Steuerzahlers aus zu betrachten.
Insgesamt stellt Hartz IV nämlich eine grobe Missverwendung des Steuergeldes dar:

In Hartz IV wurde „mit dem Geld des Steuerzahlers“ ein menschenverachtendes und verfassungswidriges System in Deutschland eingerichtet, dessen zerstörerische Auswirkung auf die soziale Atmosphäre, auf Wirtschaft und Gesellschaft noch längst nicht abzuschätzen ist.

Hartz IV kostet den Steuerzahler
- nicht nur die direkt gegebene „Stütze“,
- und nicht nur das gewaltige zusätzliche Geld der Überwachung, Drangsalierung / Nötigung / Erpressung und künstlichen Beschäftigung der Hartz IV-Betroffenen
- sondern auch die ungeheuren Unternehmersubventionen, die mit Hartz IV ausgelöst worden sind
- und die unkalkulierbaren Kosten der kommenden sozialen Auseinandersetzungen, die durch das Unrecht zu erwarten sind.
 
Auch die gegenwärtig schon bestehenden sehr hohen Gerichts- und Anwaltskosten sind hier anzuführen, die schon alleine deshalb entstehen,
- weil das Gesetz in vielem den elementaren Menschenrechten widerspricht
- und die Jobcenter für ihre (systemisch und massenhaft verhängten) Fehlentscheidungen in keiner Weise haften müssen!
Die Jobcenter sind von Gerichtskosten befreit und müssen für falsch verhängte Sanktionen keine Strafen, Entschädigungen oder gar Schmerzensgelder zahlen. Schon die Schmerzensgelder wären sehr hoch, da Sanktionen ab 30 %  starke psychische und gesundheitliche Probleme verursachen und oft die gesamten sozialen Verhältnisse der Betroffenen dadurch auseinander brechen. Würden die Jobcenter für Fehlentscheidungen zur Rechenschaft gezogen und wären nicht von JEDER VERANTWORTUNG FREIGESTELLT - würde die Prozessflut sofort absinken, weil die JC ihre Entscheidungen viel genauer prüfen würden.
Das politische Vorhaben, statt die Jobcenter für ihre Fehlentscheidungen zur Rechenschaft zu ziehen nunmehr dem Hartz-IV-Empfänger zur Dämmung der Prozessflut besondere Prozessgebühren aufdrücken zu wollen – verschärft die prinzipielle Ungerechtigkeit des Systems.
 
Hartz-IV-verursacht sind weiter
- der großflächige Verfall der Löhne und der Verfall der Moral der Arbeitgeber, weil man die Menschen durch Sanktionen zwingt, auf anständige Arbeitsbedingungen und auf Löhne ZU VERZICHTEN
- so dass „der Steuerzahler“ durch Hartz IV seine eigene Abschaffung (als möglicher Steuerzahler) und seine eigene Versklavung finanziert.
 
Mit dem Absinken des Volkseinkommens geht auch ein Absinken der Binnenkaufkraft und ein Untergang der Mittelschicht einher.     
Weiter durch Hartz IV verursacht ist
- das Auftreten eines Großteils der sozialen Spannungen in Europa, weil Deutschland durch die mit Hartz IV erzwungenen Billigstlöhne einen gnadenlosen Wirtschaftskrieg gegen die europäischen Nachbarn führt und (zusätzlich zum Euro !) deren Wirtschaftskraft zerstört
- und damit die steigende Notwendigkeit, die niedergehenden europäischen Mitstaaten mit – ebenfalls vom Steuergeld finanzierten – „Rettungsschirmen“ zu unterstützen.
 
 
Fazit:

Gemessen an den Schäden, die es hervorbringt, ist Hartz IV UNERMESSLICH teuer –
eine Belastung, die man dem "Steuerzahler" auf keinen Fall hätte aufbürden dürfen!
Hartz IV ist direkte Kriegsführung gegen ihn, den "Steuerzahler", selbst – direkte Kriegsführung gegen die Völker in Deutschland und Europa, gegen ihre Wirtschaftskraft, ihre Freiheit und ihre Moral – dies alles durch die Betroffenen selbst mit ihren eigenen Steuern finanziert.
 

 
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Das Steuersystem als Ursache von Arbeitslosigkeit und Entrechtung


  
a) Das Steuersystem als Ursache von „Arbeitslosigkeit“
 
Öffentlichkeit und Gesetzgeber übersehen geflissentlich, dass der Staat die Arbeitslosigkeit erst erzeugt, die er per Hartz IV dann wieder „abzuschaffen“ vorgibt.
Maschinenarbeit und Rationalisierung werden vom Staat gefördert !!
Wenn ein Unternehmer Maschinen anschafft, wird er staatlicherseits hofiert. Er kann die Kosten von der Steuer absetzen. Dasselbe gilt von seinen Investitionen in China.
Des Weiteren wird von Maschinen-arbeit, obwohl sie ein gewaltig gesteigertes Arbeitspensum leistet und die menschliche Arbeit inzwischen gigantisch übersteigt, keinerlei Steuer oder  Sozialversicherung erhoben...
Man stelle sich das Umgekehrte vor: Eine Maschine, die für 500 Menschen arbeitet, müsste Steuern und Sozialversicherung für 500 Menschen zahlen. Die menschliche Arbeit würde demgegenüber von Steuern und Sozialversicherung befreit: Wir hätten sofort wieder „Vollbeschäftigung“, weil menschliche Arbeit sofort sehr billig und Maschinenarbeit sehr teuer wäre.
Es würde sich allerdings um eine Art der Vollbeschäftigung handeln, wie wir sie im Mittelalter hatten.
 
b) Das Steuersystem als Ursache der Entrechtung:

Eine AUSGEGLICHENE (unterschiedslose) Besteuerung der Arbeit von Menschen und Maschinen, eine unterschiedslose Besteuerung der KOSTEN der Arbeit, die – ohne den Produktivitätszuwachs der Maschinenarbeit einzuschränken (!) – die menschliche Arbeit von der Steuer entlastet, wäre gut. [7]
Von den Menschen, die im heutigen System notwendig entlassen werden, weil einseitig ihre Arbeit mit Steuern und Sozialversicherung belastet ihre Arbeit „viel zu teuer ist“, zu verlangen, dass sie weiterhin steuerpflichtig arbeiten – heißt, sie in einen ungleichen Wettkampf mit der gnadenlos begünstigten Maschine zu zwingen. 
Da die Maschine keinerlei Steuern entrichtet, wird kein Geld für sinnvolle Tätigkeit der Menschen frei. Die durch die Maschine bewirkte FREISTELLUNG von niederer Arbeit wird so in sinnlose Sklaverei verkehrt. 

Wer ist – und in welcher Höhe – Steuergeldempfänger ?


3.) Wer ist – und in welcher Höhe – Steuergeldempfänger ?
  


a) Die Hälfte des Transfergeldes ist nur ein „durchlaufender Posten“ und geht durch den Konsum des Hartz-IV-Empfängers unmittelbar in die öffentliche Hand zurück.


Durch seinen Konsum entrichtet der Hartz-IV-Emfänger
- zum einen die Mehrwertsteuer
- zum andern erstattet er dem Produzenten/Leistungserbringer auch sämtliche durch ihn an den Staat und an die Sozialkassen entrichteten Beträge.
Der Produzent, Leistungserbringer hat sie nur vor-entrichtet.
D.h., wie jeder andere Konsument ist auch der Hartz IV-Empfänger „der Steuerzahler“.
Auch er ist IN VOLLEM AUSMAß an der Steuerlast beteiligt.

Die Staatsquote, d.h. der durchschnittliche Anteil an Steuer und Sozialversicherung im Konsum, liegt bei ca. 50 Prozent des Preises. –
Ein Teil der Abgabenbelastung ist als Mehrwertsteuer offen in der Rechnung ausgewiesen. Der Rest ist in den Produktpreisen versteckt.


Da der Hartz-IV-Empfänger damit die Hälfte des Geldes durch den Konsum an den Staat zurück entrichtet (Staatsquote), beträgt die wahre Belastung, die von ihm an die Gesellschaft ausgeht, nur die Hälfte des an ihn ausgegebenen ALG-II-Betrages.
Die andere Hälfte ist für den Staat ein „durchlaufender Posten“ und geht durch den Konsum des Hartz-IV-Empfängers unmittelbar an die öffentliche Hand zurück.

b) Auch der Erwerbsarbeiter erhält Steuergeld 


Zur Sicherung seiner Lebensgrundbedürfnisse erhält auch der Erwerbstätige Geld vom Staat.
Der Erwerbstätige darf die ersten 8000 Euro seines Verdienstes unversteuert lassen (Lohnsteuer-freibetrag). Gemessen am vollen Steuersatz sind ihm damit schon ca. 3500 Euro gutgeschrieben. D.h., der Erwerbstätige erhält das Geld zwar nicht direkt ausgezahlt, er aber darf es aber einbehalten statt es als Steuer zu entrichten. Hinzu kommen der Arbeitnehmer-Freibetrag (1000 Euro) plus ggf. ein Sparerfreibetrag (800 Euro). 

 
Die bei ansteigendem Verdienst zunächst noch abgesenkten Steuersätze erweitern die Gutschrift. Auch Steuernachlässe durch Ehegattensplitting und direkte Steuergeldempfänge in Form des Kindergeldes [4b] und es Elterngeldes kommen in Betracht, wobei letzeres mit der Höhe des Verdienstes steigt. Zusätzlich stehen dem Erwerbstätigen bei Selbständigkeit eine große Fülle von Anschreibungsmöglichkeiten offen [5] und er darf die Abgabe von Mehrwertsteuer bis in eine Höhe von jährlich 17.500 Euro unterlassen. [6]

c) Fazit:

Zur Sicherung ihres Lebensgrundbedarfes erhalten beide – der Erwerbstätige genauso wie der Transferempfänger – Geld vom Staat. Während der Bezieher eines kleinen Arbeitseinkommens ca. die Hälfte des vollen Hartz IV-Betrages einbehalten kann, gilt umgekehrt, dass höhere Einkommen durch Abschreibungen und andere Vergünstigungen ein Vielfaches des Hartz-IV-Betrages an Steuergeldern einbehalten können - woran sich eine weitere Ungerechtigkeit des Systemes zeigt.

Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. - Unter diesem Gesictspunkt ist es völlig unangemessen, den Hartz-IV-Empfänger zu diffamieren oder ihn seiner Grundrechte zu berauben, wie das durch die Eingiederungsvereingbatrung und die Sanktionen geschieht.
So wenig die Steuerfreibeträge und Vergünstigungen als Begründung genommen werden, die bürgerlichen Grundrechte einzuschränken, so wenig darf der Transferbezug dazu verwendet werden.



Wer ist der Leistungserbringer?

 
 
 
a) Leistungserbringung und Geldverdienen sind nicht gleichzusetzen:
 
Wenn es schon falsch ist, den Leistungserbringer mit dem Steuerzahler gleichzusetzen
(weil letztlich eben der Leistungs-nehmer, der Kunde der Steuerzahler ist)
so ist es erst recht falsch, den Leistungserbringer mit dem Geldverdiener gleichzusetzen.
 
Sehr viele Menschen leisten wichtige Arbeit, ohne, oder ohne angemessen dafür Geld zu erhalten. [3] Und sehr viele Menschen – vor allem in den oberen Schichten – erhalten Geld, ohne – oder ohne angemessen – etwas dafür zu leisten. [4]
 
Die „Reichen“ z.B. werden aus Systemgründen immer reicher (Steuersystem, Zinssystem, Konstruktion der Währungen, z.B. des Euro oder des Dollar usf.) – und nicht, weil sie immer mehr leisten … 
Und viele Erbringer wichtiger Leistungen werden aus Systemgründen von vorneherein gar nicht (etwa Mütter) - oder immer weniger bis gar nicht mehr bezahlt.
 
Wer Leistungserbringung (Arbeit) und Gedverdienen gleichsetzt und sogar den „Wert“ der Arbeit an der Höhe der Bezahlung misst, legt die Basis für ein System, in dem ein – systemerzeugter (!) – Geldadel über die wahren Leistungserbringer herrscht.
 
b) Fazit:
 
Leistungserbringung und Geldverdienen sind in keiner Weise gleichzusetzen.
 
Der wahre Wert der Arbeit ist an ihrem Inhalt und an der Art und Weise seiner Umsetzung zu bemessen, aber nicht daran, ob, oder wie viel Geld man damit verdient.
Im Gegenteil: Es gilt anzuerkennen, dass auch der nicht-Erwerbstätige unter Umständen wichtigste Arbeit für das Gemeinwohl leistet.
 

Wer ist eigentlich "der Steuerzahler"

 
 
 
Hartz IV und der Steuerzahler –
Eine Anmerkung zur Klärung der vielen Irrtümer in der öffentlichen Diskussion
 
 
Öffentlichkeit und Politik haben ein grundsätzlich falsches Bild vom Wesen der Steuern und der „Steuerzahler“.

Wenn gefragt wird, warum man mir „aus Steuermitteln finanzierte Leistungen“ zu gewähren habe, wenn ich dies nicht zumindest mit einer Bemühung um eine Beschäftigung honoriere (Quelle der Frage angeben),  unterstellt man nicht nur, dass ich nicht arbeite (s.u.), sondern auch
- dass die „Erwerbstätigen“ „die Steuerzahler“ sind – und
- dass diese daher das Recht haben, vom „Transferempfänger“ etwas zu „verlangen".
Erstere, denkt man, füllen den Topf, den Letztere leeren und deshalb dürften erstere Bedingungen stellen.
 
Beides ist aber unzutreffend, was ich hier begründen möchte.
 
 
 
a) Der Kunde – nicht der Erwerbstätige (!) – ist in Wirklichkeit „der Steuerzahler“.
 
Die Erwerbstätigen sind nur vordergründig „die Steuerzahler“. Sie sind es aber nicht in der vollen Wirklichkeit! 
 
Schon bei der Mehrwertsteuer ist klar, dass diese nicht vom Erwerbstätigen sondern vom Konsumenten getragen wird.
 
Nicht anders verhält es sich aber mit den übrigen Steuern – und auch mit den Sozialabgaben!  Auch diese werden letztlich(!) vom Konsumenten getragen!
Denn alle im Produktions- und Arbeitsprozess anfallenden Steuern und Sozialabgaben werden letztlich in die Preise kalkuliert!
 
Man muss hier zwischen der Erstwahrnehmung eines Sachverhaltes und seiner vollen Wirklichkeit unterscheiden:
Selbstverständlich zahlt z.B. der Unternehmer / der Anbieter von Leistungen zunächst die fälligen Sozialabgaben und Steuern an die Sozialkassen und an den Staat. Sobald der Kunde ihm die Waren abkauft oder die von ihm angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt und bezahlt, gibt der ihm aber das Geld für alle entstandenen Kosten – d.h. auch das Geld für sämtliche entrichteten Steuern und Sozialabgaben – zurück!
D.h.: Der Unternehmer / der Anbieter/Erbringer von Leistungen streckt das Geld an die Sozialkassen und das Finanzamt nur vorAm Ende zahlt (bzw.trägt“) alles der Kunde.
 
Dasselbe gilt auch für die „Beschäftigten“. Auch die für sie vom Arbeitgeber entrichteten Steuern und Sozialabgaben werden in die Preise kalkuliert. Auch ihre Steuern und Sozialabgaben trägt der Kunde.[1]
 
- Wenn jemand von uns ernsthaft sagen würde: „Ich brauche kein Atomkraftwerk – bei mir kommt der Strom aus der Steckdose“ – würden wir ihn auslachen, weil jeder von uns den Fehler daran sieht.
Bezüglich der Steuerzahler machen Politik und Öffentlichkeit aber genau denselben Fehler. [2]
 
 
b) Der Transferempfänger ist als Kunde selbst mit auf der Seite der Steuerzahler!
 
Nur wer den Erwerbstätigen für den Steuerzahler“ hält, kann im Sinne der eingangs gestellten Frage der Antragsgegnerin vom Transferempfänger die Erbringung besonderer Pflichten gegenüber dem Erwerbstätigen verlangen. 
 
Wenn der Erwerbstätige aber nicht der Steuerzahler“ ist, weil er die Steuerlast an den Kunden/Konsumenten weitergibt, fehlt dieser Argumentation der Boden.
 
Versucht man jetzt, eine solche „Pflicht“ des Transferempfängers wenigstens noch dem „wirklichen“ Steuerzahler, d.h. dem Konsumenten gegenüber zu postulieren, wird man ebenfalls scheitern. Denn der Transferempfänger ist als Kunde selbst mit auf der Seite der Steuerzahler!
 
So weit sie Konsumenten sind, sind vom hier zugrunde gelegten Gesichtpunkt alle Menschen gleich. Das wahre Spannungsfeld liegt nicht zwischen „Steuerzahler“ und „Transferempfänger“, sondern zwischen Leistungs-erbringer und Leistungs-empfänger (gemeint ist hier: der Konsument!).
Und wenn auch unser Steuer- und Sozialabgabensystem so gestaltet ist, dass zunächst ein anderer Anschein entsteht (man könnte es sehr viel einfacher gestalten) – so werden alle Steuern und Sozialabgaben am Ende doch von den Leistungsempfängern (= den Konsumenten) bezahlt.
 
 
c) Fazit:
 
Verhältnisse der Unfreiheit sind aus dem Verhältnis von Steuerzahler und Transferempfänger nicht zu begründen, weil beide auf der Seite der Steuerzahler sind Wenn man überhaupt von „schuldig sein2 oder Schuld sprechen möchte dann nur so, dass man sagt: Der Transferempfänger schuldet den anderen Mitgliedern genau so viel an Zuwendung und Mithilfe wie schlechterdings jeder freie Mensch jedem freien Menschen an Zuwendung und Mithilfe „schuldet“.