Montag, 22. Mai 2017

Verfassungsbeschwerde-2017-05-19

21.05.2017
 
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Liebe Freunde,
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ich habe es getan:
Gestern habe ich meine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gebracht.
Möge sie dort Wirkung entfalten …
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Schwerpunkt der Beschwerde ist, nachzuweisen, dass es für Hartz-IV-Betroffene keine Chance zur Verteidigung ihrer Grundrechte gibt, jedenfalls nicht, wenn ihre Klage sich prinzipiell gegen die Sanktionen richtet; dass ihnen bezüglich der Sanktionsgesetzgebung der Klageweg direkt abgeschnitten ist.
Nun muss sich Jeder jederzeit gegen jedes staatliche Unrecht wehren können.
Das ist einer der wesentlichsten Sinngehalte des Grundgesetzes. 

Meine Forderung ist, den Klageweg zu öffnen, dass nicht eine zwei-Klassen-Gesellschaft von Menschen MIT einklagbaren Grundrechten und solchen OHNE einklagbare Grundrechte entsteht.
In der Richtervorlage aus Gotha werden die Sanktionen –
hier wird die gültige Rechtspraxis ins Visier genommen.

Womit die beiden Eingaben sich ERGÄNZEN und nicht verdoppeln. 
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Wer die Beschwerde liest, wird allerdings schnell das Gefühl haben, dass dort manches anders ist, als bei juristischen Schriften üblich.
Es ist auch keine juristische Schrift, sondern eine Beschwerde!
Und als solche ist sie nicht den juristischen Konventionen sondern ausschließlich den die Beschwerde begründenden Erlebnissen und dem vorurteilslosen Denken verpflichtet.
Da ich mich mit dem Juristischen nicht auskenne, hätte jeder Versuch, "juristisch" zu schreiben, dilettantisch gewirkt.
Da habe ich lieber ganz drauf verzichtet und es so gemacht, wie ein Patient bei einem guten Arzt.
Ich habe nur die Symptome geschildert. Diese aber genau und drastisch.
Die juristische Diagnose und Therapie erhoffe ich, wenn man die Sache überhaupt annimmt, von den Richtern.
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Ich bin gespannt, ob die Beschwerde angenommen wird und was sich ergibt.
Es gibt aber noch etwas Weiteres zu erzählen:
Diese Verfassungsbeschwerde ist nur so etwas, wie ein Prototyp!
In 6 bis 8 Wochen habe ich die Möglichkeit, sie nochmals einzulegen.
Dies einfach aus dem Grund, weil meine derzeitige 60-Prozent Sanktion dann auf eine 100-Prozent-Sanktion aufgestockt wird (ich habe wahrlich schwer gekämpft, dass mir das Jobcenter diese Möglichkeit verschafft …) und ich mich da neu beschweren kann.
Da die jetzige Verfassungsbeschwerde einen Antrag auf aufschiebende Wirkung enthält, muss sie relativ schnell bearbeitet werden. D.h., die Ablehnung, wenn sie denn kommt, müsste in ca. 2-3 Wochen vorliegen. Und den dann ggf. angegebenen Ablehnungsgrund können wir im zweiten Anlauf korrigieren.
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Und jetzt kommt meine riesengroße Frage an Euch:
Was ist aus EURER Sicht an der Verfassungsbeschwerde zu verbessern?
Für mich war es wichtig, sie erst in einer Form vorliegen zu haben, in der ich mich selber sicher fühle und die ich selbst verantworten kann.
Jetzt, nachdem sie in erster Form da ist, bin ich für Verbesserungsvorschläge mehr als offen!
Habt ihr Vorschläge?
Und wenn: fügt Ihr sie für alle sichtbar hier unten ein?
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Mit herzlichstem Gruß
und herzlichstem Dank,
Euer Ralph